Seit 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten.

Es regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung.

Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- oder D- Klassen erforderlich ist.

 

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt

  • innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation
  • bis zum 10.09.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer

Der Erwerb dieser Weiterbildung erfolgt durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, der in 5 Tagen zu je 7 Stunden abgehalten wird.

 

Modul 1:Eco-Training

  • Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Technik zur Unterstützung wirtschaflichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Eco-Fahrphilosophie
  • Alternative Kraftstoffe

Modul 2: (Sozial)Vorschriften für den Güterverkehr

  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • Sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
  • Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

  • Risiken des Strassenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Kraftübertragung, Kurvenfahren, Bremsmethoden

Modul 4: Schaltstelle Fahrer

  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kommunikationspartner des Fahrers
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

Modul 5: Ladungssicherung

  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kfz und des Fahrbahnprofils
  • Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Auswirkung der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Richtige Verwendung der Zurrgurte

 

Es besteht die Möglichkeit die 5 geforderten Tage in einem Stück zu machen, oder sie auf bis zu 5 Jahre mit jeweils einem Tag aufzuteilen.

Wichtig dabei ist, dass bis zu dem schon oben genannten Termin (10.09.2014) die Weiterbildung abgeschlossen sein muss.

 

Nach Teilnahme an diesen Unterrichten, erhalten Sie von unserer Fahrschule die benötigten Bescheinigungen, die Sie dann auf der Behörde vorlegen müssen.

 

Die Termine der Weiterbildungsunterrichte erfragen Sie bitte in der Fahrschule, da wir diese erst nach Anmeldung von 8-20 Teilnehmern planen.